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Aufgaben der Landesgeothermie
Die Landesgeothermie hat die Aufgabe, die für die Nutzung der Erdwärme relevanten geologischen, hydrogeologischen und geothermischen Informationen des Landes zu erfassen, zu archivieren, auszuwerten und der Öffentlichkeit in aufbereiteter Form zur Verfügung zu stellen. Als geowissenschaftliche Fachbehörde unterstützt sie die Verwaltung beratend.
Bergrechtliche erforderliche Bewilligungen und Erlaubnisse zur Erkundung und Nutzung der Erdwärme werden von der Landesbergdirektion (Referat 97) erteilt. Allgemeine Grundlagen zur Erschließung und Nutzung oberflächenaher und tiefer Geothermie sowie standortbezogene Beurteilungen für Vorhaben der tiefen Geothermie, insbesondere im Rahmen bergrechtlicher Verwaltungsverfahren, werden im Referat 54.2 - Industrie / Kommunen Schwerpunkt Abfall - wahrgenommen. |