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BeratungDas Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg kann nach der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums Beratungs- und Gutachtensaufträge von anderen Stellen (Bundesbehörden, Kommunen, Private) annehmen. Für die Gutachten werden Gebühren gemäß der Verordnung des Wirtschaftsministeriums erhoben.
Die Beratung erfolgt in folgenden Fachbereichen: |