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Anzeige von Bohrungen beim LGRB
Aktuell: Die Benutzerverwaltung der Bohranzeige wird z.Z. überarbeitet. Falls Probleme mit der Anwendung auftreten, bitten wir um eine kurze Antwort (Claudia Rodat, Tel. 0761/208-3051, claudia.rodat@rpf.bwl.de)
Ihre Bohrungsdaten helfen Ihnen und uns! Um die Anzeige von Bohrungen für den Bauherrn oder ggf. die ausführenden Firmen so einfach wie möglich zu gestalten, bietet das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau LGRB die Internetanwendung Bohranzeigensystem (BANZ) an. Hier können Sie alle Bohranzeigen schnell und ohne Papieraufwand online erfassen: Zum Online-Bohranzeigensystem (BANZ)Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf die gesetzliche Anzeigepflicht aller Bohrungen gemäß §4 Lagerstättengesetz bzw. §127 Bundesberggesetz beim LGRB hinweisen. Diese gilt unabhängig von Genehmigungs- und Anzeigepflichten anderer Fachgesetze (z.B. Anzeige bzw. Genehmigung nach Wassergesetz). Weitere Informationen
Ansprechpartner
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