|
|
Nach dem Zweiten Weltkrieg
| 1945 |
Nach Kriegsende wird das Reichsoberbergamt Karlsruhe aufgelöst und seine Zuständigkeiten dem Badischen Finanz- und Wirtschaftsministerium in Karlsruhe (amerik. Zone) mit Außenstelle in Freiburg (franz. Zone) übertragen. Gleichzeitig erfolgt die Auflösung der Reichsbergämter und Gründung eines Bergamts in Karlsruhe mit Außenstelle in Freiburg, die am 2. Januar 1946 in Bergamt Freiburg umbenannt wurde. Im nordwürttembergischen Landesteil wird unter der Leitung des Innenministeriums ein Bergamt in Kochendorf errichtet. |
| 1952 |
Nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg wird in Freiburg wieder ein Oberbergamt gegründet. Ihm werden die Bergämter Freiburg, Karlsruhe und Kochendorf unterstellt. |
| 1954 |
Auflösung des Bergamts Karlsruhe und Übertragung der Zuständigkeiten auf das Bergamt Heilbronn, das 1953 von Kochendorf nach Heilbronn verlegt wurde. |
| 1968 |
Aufhebung des Oberbergamts in Freiburg und Übertragung der Aufgaben auf das Wirtschaftsministerium in Stuttgart. Im gleichen Jahr wird auch das Bergamt Heilbronn aufgelöst und die Zuständigkeiten auf das Bergamt Freiburg übertragen. Im Rahmen der 1. Verwaltungsreform erfolgte damit die Abschaffung des dreistufigen Verwaltungsaufbaus in der baden-württembergisches Bergverwaltung. Unter der Ministerialebene gab es fortan nur noch das Bergamt Freiburg, das später in Bergamt Baden-Württemberg umbenannt wurde. |
| 1973 |
Umbenennung des Bergamtes Baden-Württemberg in Landesbergamt Baden-Württemberg mit gleichzeitiger Rückübertragung von Zuständigkeiten des früheren Oberbergamts. |
| 1975 |
Einbeziehung der Hohlraumbauten wie Tunnel, Kavernen- und Stollenbau in das Bergrecht und damit in die Aufsicht der Freiburger Bergbehörde. |
| 1978 |
Dem Landesbergamt wird die Zuständigkeit für die Aufsicht bei Berg- und Seilbahnen des öffentlichen Verkehrs übertragen. |
| 1980 |
Der Bundestag verabschiedet am 13. April 1980 das Bundesberggesetz. Es wird im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1310 veröffentlicht. Die Berggesetze der Länder werden dadurch aufgehoben. |
| 1982 |
Nach Inkrafttreten des Bundesberggesetzes erhält das Landesbergamt fast alle Zuständigkeiten für die Ausführung des Bergrechts. |
| 1989 |
Das Wirtschaftsministerium in Stuttgart delegiert an das Landesbergamt seine Zuständigkeit beim Bau und der Überwachung von Gashochdruckleitungen, soweit sie der öffentlichen Versorgung dienen und mit mehr als 16 bar Überdruck betrieben werden. |
| 1994 |
Dem Landesbergamt wird die Zuständigkeit für stillgelegte untertägige Bergwerke, Bohrungen sowie künstliche Hohlräume im Rahmen der Gefahrenabwehr nach Polizeirecht übertragen. |
| 1995 |
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Bahnstrukturreform und der Verabschiedung eines Landesseilbahngesetzes wird das Landesbergamt mit der Erfassung von Unfällen und Auswertung von Prüfberichten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Schleppliften und Vergnügungsbahnen beauftragt. |
| 1998 |
Das Landesbergamt wird aufgelöst und mit dem Geologischen Landesamt fusioniert. Im ab 01.07.1998 neugegründeten Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau führt die Abteilung 5 die Bezeichnung "Landesbergdirektion". |
|